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   LAG Berlin, 25.01.1995 - 8 Sa 92/94   

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https://dejure.org/1995,3384
LAG Berlin, 25.01.1995 - 8 Sa 92/94 (https://dejure.org/1995,3384)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.01.1995 - 8 Sa 92/94 (https://dejure.org/1995,3384)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 8 Sa 92/94 (https://dejure.org/1995,3384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit; BAT; Umsetzung; Versetzung; Berlin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT; BAT-O
    Tarifgeltung: BAT oder BAT-O bei Umsetzung aus dem Beitrittsgebiet nach Berlin-West

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BAT § 1 Abs. 1 ; BAT-O § 1 Abs. 1
    Tarifgeltung: BAT oder BAT-O bei Umsetzung in den Westteil von Berlin

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 06.10.1994 - 6 AZR 324/94

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 25.01.1995 - 8 Sa 92/94
    Dies gilt jedenfalls für den Fall einer länger andauernden wenngleich insgesamt vorübergehenden Beschäftigung im Tarifgebiet des BAT mit ungewissem Endzeitpunkt (BAG Urteil vom 06.10.1994 - 6 AZR 324/94 - hierzu Pressemitteilung Nr. 50/94 in NJW 1994, 11).

    Das Berufungsgericht ist gleichwohl nicht zu einer Einschränkung der tenorierten Feststellung in dem Sinne gelangt, dass der BAT auf das Arbeitsverhältnis der Parteien nur Anwendung finde, solange der Kläger nicht im Beitrittsgebiet beschäftigt werde (vgl. BAG, Urteil vom 06.10.1994 - 6 AZR 324/94 -, noch nicht veröffentlicht).

    Der vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 06. Oktober 1994 - 6 AZR 324/94 - entschiedene Fall wies demgegenüber die Besonderheit auf, dass die dortige Klägerin, deren Arbeitsverhältnis gleichfalls zu Zeiten der ehemaligen DDR und natürlich für eine dortige Tätigkeit geschlossen worden war, kraft ihres Arbeitsvertrages mit Aufgaben für einen Ostberliner Bezirk betraut war.

  • BAG, 24.02.1994 - 6 AZR 588/93

    BAT-O - räumlicher Geltungsbereich

    Auszug aus LAG Berlin, 25.01.1995 - 8 Sa 92/94
    Ein Arbeitsverhältnis ist im Beitrittsgebiet begründet, wenn der Grund der Entstehung dieses Arbeitsverhältnisses im Beitrittsgebiet liegt und das Arbeitsverhältnis dort auch durchgeführt wird, der Angestellte also ständig im Beitrittsgebiet beschäftigt wird (vgl. BAG Urteil vom 24.02.1994 - 6 AZR 588/93 -, NJ 1994, 542, 543).

    Da es auf den Sitz der Dienststelle für die Zuordnung zu einem Tarifvertrag nicht ankommt (BAG, Urteil vom 24.02.1994 - 6 AZR 588/93 -, NJ 1994, 542, 543), Sitz des Statistischen Landesamtes vielmehr das Land Berlin ist, kann auch der Umzug in ein im Ostteil der Stadt gelegenes Gebäude an der einmal eingetretenen Zuordnung des klägerischen Arbeitsverhältnisses zum BAT nichts mehr ändern.

  • BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 11/92

    Anwendung des TVAng Bundespost auf Angestellte aus Beitrittsgebiet

    Auszug aus LAG Berlin, 25.01.1995 - 8 Sa 92/94
    Hieraus ergibt sich das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse des Klägers (vgl. BAG Urteil vom 30.07.1992 - 6 AZR 11/92 -, EzA zu § 4 TVG Geltungsbereich Nr. 3 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Berlin, 22.02.1995 - 8 Sa 113/94

    Umsetzung; Berlin; Befristung; BAT; Öffentlicher Dienst

    Bei Einrichtungen mit Gesamtberliner Aufgaben ist die Ausgangslage wie die erkennende Kammer im Fall eines beim Statistischen Landesamt beschäftigten Arbeitnehmers bereits entschieden hat (- 8 Sa 92/94 -) insofern eine andere, als von der Arbeitsaufgabe eine Rückkehr in einen östlichen Bezirk weder notwendig noch absehbar ist, sondern allein davon abhängt, ob ein entsprechender Raumbedarf des Amtes auftritt und dann gegebenenfalls durch ein im Osten gelegenes Gebäude erfüllt wird.
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